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SEWEROBA-NEWS

24.04.2024

HANDWERKERBONUS AB JULI 2024 BEANTRAGEN - BIS ZU 2000,- EUR/PERSON FÖRDERUNG

HANDWERKERBONUS AB JULI 2024 BEANTRAGEN (rückwirkend gültig für Rechnungen ab 1.3.2024)

Sie können Rechnungen (FÜR ARBEITSZEIT - Material wird nicht gefördert) über 250,- € ab 15. Juli 2024 einreichen und erhalten 20% Handerwerkerbonus-Förderung zurück! Die höchsten förderbaren Kosten betragen 10.000,- €/Wohneinheit, dh. bis zu 2.000,- € an Förderung für Handwerksarbeiten und können einmal pro Förderjahr beantragt werden. Es umfasst alle Handwerkerleistungen im privaten Wohnbereich.

 

Wichtig ist daher die getrennte Aufschlüsselung von Arbeitszeit und Material!!

 

2025 wird die max. Förderung 1.500,- € betragen (dh. max. Ausgaben von 7.500,-€)

 

Damit sollen Handwerksbetriebe unterstützt und deren KundInnen finanziell entlastet werden. Der Beschluss wurde am 17.4.2024 im Nationalrat gefasst.

 

Die Website für den Antrag wird noch bekanntgegeben.

Auf der dafür vorgesehenen Website wird ein Antrag mittels Name, Anschrift und IBAN einfach möglich sein. Die dafür vorgesehenen Rechnungen und ein Ausweis (oder ID Austria) können dann ab 15.7.2024 dort hochgeladen werden. 

 

Auszug Beschlussfassung Nationalrat 17.4.2024:

Der Handwerkerbonus wird für die Jahre 2024 und 2025 neu aufgelegt. Der entsprechende Initiativantrag der Koalitionsparteien ist Teil des aktuellen Bau- und Wohnpakets der Bundesregierung und wurde im Nationalrat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossen. Im Rahmen des Handwerkerbonus sollen Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland gefördert werden. Pro Förderjahr kann maximal ein Förderantrag gestellt werden. Der Fördersatz beträgt 20 % der förderbaren Kosten, und zwar mit einem Maximalbetrag von 2.000 € im Jahr 2024 (von Kosten bis maximal 10.000 €). Für 2025 beträgt der maximale Förderbetrag 1.500 € (von Kosten bis maximal 7.500 €), wie heute mittels Abänderungsantrag seitens der Koalitionsparteien festgelegt wurde. Insgesamt werden für 2024 und 2025 dafür 300 Mio. € zur Verfügung gestellt.

 

Mit dem Abänderungsantrag legten ÖVP und Grüne neben einigen Klarstellungen außerdem fest, dass der Handwerkerbonus bereits bei Schlussrechnungen ab 250 € an förderbaren Kosten anwendbar ist, was beim Fördersatz von 20 % eine Mindestförderung von 50 € ergibt. In der ursprünglichen Vorlage waren Mindestkosten von 500 € vorgesehen. Geplant war zuvor auch, für beide Jahre den gleichen Förderbetrag von 2.000 € zu ermöglichen, der nunmehr für 2025 auf die genannten 1.500 € geändert wurde. Trotz ihrer Zustimmung zum Gesamtpaket lehnte die SPÖ die Abänderung in der getrennten Abstimmung in Zweiter Lesung ab.

Der für die Anerkennung zulässige Leistungszeitraum der Handwerkerleistungen soll rückwirkend mit 1. März 2024 und bis 31. Dezember 2025 festgelegt werden. Das Ansinnen dahinter ist laut Antrag, mit dem Handwerkerbonus die Wirtschaftsleistung der Bauwirtschaft zu stärken, die Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu fördern und wachstums- und konjunkturbelebende Impulse zu setzen.

 

(Quelle: parlament.gv.at)

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