SEWEROBA-NEWS
08.02.2024
LANDESFÖRDERUNG OÖ BEIM TAUSCH FOSSILER HEIZUNG AUF EINE NEUE PELLETSHEIZUNG
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Wechsel eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich, wobei die Beheizung ausschließlich auf Biomassebasis erfolgen muss.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Privatpersonen
Energieberatung, Planung, Angebot durch Seweroba
Energieberatung:
Registrierung für die Förderung:
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
- Endabrechnungsformular ausgefüllt und unterschrieben
- Rechnungen & Zahlungsbelege für den Einbau der Heizanlage
- Meldezettel Antragsteller
- Energieberatungsprotokoll Bundesland (oder Energieausweis bzw. Gesamtsanierungskonzept)
Antrag Land OÖ:
Antrag Bund Förderung:
Mit den Zugangsdaten, die man bei der Registrierung erhält, kann man den Antrag stellen (muss innerhalb von 12 Monaten nach Registrierung erfolgen!), allerdings muss zum Zeitpunkt des Antrags die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Befristung:
Das Förderprogramm ist bis 31.12.2024 befristet.
ANFRAGEN:
SEWEROBA & PARTNER GmbH
Spenglerstraße 2
4072 Alkoven
Email: sekretariat@ht-ooe.at
Kontakt:
A-4072 Alkoven, Spenglerstraße 2 ● T: +43 7274 20276
A-4061 Pasching, Hörschingerstraße 11 ● T: +43 7221 88382
A-4061 Pasching, Hörschingerstraße 11 ● T: +43 7221 88382
Last Change: 17.05.2024
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