SEWEROBA-NEWS
10.03.2023
LANDESFÖRDERUNG OÖ BEIM TAUSCH FOSSILER HEIZUNG AUF EINE NEUE PELLETSHEIZUNG
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Wechsel eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich, wobei die Beheizung ausschließlich auf Biomassebasis erfolgen muss.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Privatpersonen
WIE HOCH WIRD GEFÖRDERT?
Land OÖ:
2.900,- € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle & Allesbrenner)
1.000,- € Tankentsorgungsbonus für fachgerechte Entsorgung des Tanks
5.000,- € Zuschlag für den Einbau einer stromerzeugenden Heizung
Die Fördersumme ist mit max. 50% der anerkannten förderfähigen Nettokosten begrenzt!
Bund:
7.500,- € bei Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle & Allesbrenner)
2.000,- € zusätzlicher Bonus zur Bundesförderung seit 12.9.2022 bei Ersatz einer Gasheizung, wobei sich die Fördersumme auf bis zu 9.500,- € erhöhen kann.
Die Fördersumme ist mit max. 50% der anerkannten förderfähigen Nettokosten begrenzt!
Für einkommensschwache Haushalte kann sich die Förderung auf bis zu 100% erhöhen.
Energieberatung, Planung, Angebot durch Seweroba
Energieberatung:
Registrierung für die Förderung:
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
- Endabrechnungsformular ausgefüllt und unterschrieben
- Rechnungen & Zahlungsbelege für den Einbau der Heizanlage
- Meldezettel Antragsteller
- Energieberatungsprotokoll Bundesland (oder Energieausweis bzw. Gesamtsanierungskonzept)
Antrag Land OÖ:
Antrag Bund Förderung:
Mit den Zugangsdaten, die man bei der Registrierung erhält, kann man den Antrag stellen (muss innerhalb von 12 Monaten nach Registrierung erfolgen!), allerdings muss zum Zeitpunkt des Antrags die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Befristung:
Das Förderprogramm ist bis 31.12.2024 befristet.
ANFRAGEN:
SEWEROBA & PARTNER GmbH
Spenglerstraße 2
4072 Alkoven
Email: sekretariat@ht-ooe.at
Kontakt:
A-4072 Alkoven, Spenglerstraße 2 ● T: +43 7274 20276
A-4061 Pasching, Hörschingerstraße 11 ● T: +43 7221 88382
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Last Change: 12.03.2023
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