Die Seite wird geladen. Bitte haben Sie einen Moment Geduld.

SEWEROBA-NEWS

19.02.2026

Förderungen für Kesseltausch 2026 bis 30% !

Der Kesseltausch von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Heizungen wird im privaten Wohnbau gefördert. Dazu zählen Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Die Förderung gilt bis 31.12.2026 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind.

Was wird beim Kesseltausch gefördert?

Gefördert wird der Austausch fossiler Heizungen wie Öl, Gas, Kohle, Koks oder Elektrospeicheröfen durch nachhaltige Heizsysteme:

  • Fernwärme und Nahwärme
  • Holzheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz)
  • Wärmepumpen

Wer kann die Förderung für den Kesseltausch beantragen?

  • Privatpersonen
  • Eigentümer von Ein-, Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern
  • Kein Hauptwohnsitz erforderlich
  • Keine Einkommensgrenze
  • Keine Mindestlaufzeit der bestehenden Heizung notwendig

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss. Die Höhe wird pauschal berechnet und kann durch Zuschläge erhöht werden. Maximal werden 30 % der förderfähigen Kosten übernommen.

Fristen und Zeiträume für die Förderung 2026

  • Einreichung bis 31.12.2026 oder solange Budget vorhanden ist
  • Nach Registrierung: 9 Monate Zeit für Umsetzung und Antrag
  • Förderfähig sind Maßnahmen ab 03.10.2025

Weitere Informationen zur Kesseltausch-Förderung

Alle Details zu Förderhöhen und Voraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Website des BMLUK: www.sanierungsoffensive.gv.at bzw. im angehängten PDF-Infoblatt.

Tipp: Lassen Sie sich vor dem Heizungstausch von uns beraten, um die maximale Förderung optimal auszuschöpfen.